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Regesten der Landgrafen von Hessen

1439 Januar 13

Hans von Stockhausen bestätigt die Auslösung eines Pfandes

Regest-Nr. 2545

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 227, Bl. 58v-59.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 186 Nr. 419.
Regest
Hans von Stockhausen von Fahrenbach bekundet, daß Landgraf Ludwigs [I.] Eltern seinen Eltern 5 Mark aus ihrer Allendorfer Erbgülte versetzt hatten, die dann von ihnen mit landgräflicher Zustimmung an Hans von Bischoffshausen weiterverpfändet worden sind. Diese 5 Mark hat der Landgraf nunmehr mit 50 Mark wieder eingelöst, womit alle früheren Urkunden über diese Gülte ungültig werden.
Siegel des Ausstellers.
Cassel uff dienstag vor sent Sebestianstag 1439.
Nachweise

Weitere Personen

Stockhausen, Johann d.Ä. von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Bischofshausen, Hans [II.] von

Weitere Orte

Fahrenbach · Allendorf (Gem. Bad Sooden-Allendorf), Erbgülte · Kassel

Sachbegriffe

Erbgülten · Pfänder · Pfänder, Auslösen von · Landgrafenitinerar

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2545 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2545> (Stand: 28.05.2026)