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Regesta of the Landgraves of Hesse

1439 Januar 13

Hans von Stockhausen bestätigt die Auslösung eines Pfandes

Regest-Nr. 2545

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 227, Bl. 58v-59.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 186 Nr. 419.
Regestum
Hans von Stockhausen von Fahrenbach bekundet, daß Landgraf Ludwigs [I.] Eltern seinen Eltern 5 Mark aus ihrer Allendorfer Erbgülte versetzt hatten, die dann von ihnen mit landgräflicher Zustimmung an Hans von Bischoffshausen weiterverpfändet worden sind. Diese 5 Mark hat der Landgraf nunmehr mit 50 Mark wieder eingelöst, womit alle früheren Urkunden über diese Gülte ungültig werden.
Siegel des Ausstellers.
Cassel uff dienstag vor sent Sebestianstag 1439.
References

Other Persons

Stockhausen, Johann d.Ä. von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Bischofshausen, Hans [II.] von

Other Places

Fahrenbach · Allendorf (Gem. Bad Sooden-Allendorf), Erbgülte · Kassel

Keywords

Erbgülten · Pfänder · Pfänder, Auslösen von · Landgrafenitinerar

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 2545 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2545> (Stand: 28.05.2026)