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Regesten der Landgrafen von Hessen
1431 November 5
Orlamünde leistet Ludwig I. Erbhuldigung
Regest-Nr. 2219
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 10, Nr. 32, Bl. 107. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 464, Nr. 1188. - Regest
- Bürgermeister, Rat und ganze Gemeinde der Stadt Orlamünde leisten dem Landgrafen Ludwig [I.] von Hessen auf Befehl der Herzöge Friedrich, Sigismund, Heinrich und Wilhelm von Sachsen, Brüder, und ihres Vetters Friedrich eine Erbhuldigung gemäß der Bruderschaft, die die gen. Herzöge von Sachsen, Landgrafen von Thüringen, mit Landgraf Ludwig von Hessen geschlossen haben. Sie werden demgemäß, wenn ihre Herren ohne Erben von Todes wegen abgehen, die genannten Herren von Hessen als ihre rechtmäßigen Erbherren ansehen.
Siegel der Stadt.
1431 an dem nechsten montage nach Allerheiligen tag. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Sachsen, Kurfürsten, Friedrich II. der Sanftmütige · Würzburg, Bischöfe, Sigismund von Sachsen · Sachsen, Kurfürsten, Heinrich, Sohn Friedrichs I. · Thüringen, Landgrafen, Wilhelm II. der Tapfere · Thüringen, Landgrafen, Friedrich IV. der Friedfertige
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bürgermeister · Räte · Gemeinden · Städte · Erbhuldigungen · Befehle, landgräfliche · Herzöge · Erben · Erbherren
- Textgrundlage
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Regest
Demandt, Schriftgut 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2219 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2219> (Stand: 07.05.2026)

