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Regesten der Landgrafen von Hessen
1397 April 7
Erklärung Ludwigs d.Ä. von Wildungen
Regest-Nr. 1854
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 2, Nr. 32, Bl. 32v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 210, S. 139. - Regest
- Ludwig von Wildungen d.Ä. bekundet, das er am Gericht zu Böhne (...) und an der Fischerei in der Elbe ober- und unterhalb der Stadt Züschen, im Gericht Dippelshausen und bei Geismar kein Geld hat, sie ihm auch nicht versetzt, sondern von Landgraf Hermann amtsweise befohlen worden sind.
Siegel des Ausstellers.
D. sabbato proxima ante dominicam Judica 1372. - Nachweise
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Weitere Personen
Wildungen, Ludwig [I.] von · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Weitere Orte
Böhne, Gerichte · Elbe, Fischerei · Züschen, Stadt · Dippelshausen, Gerichte · Geismar
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Sachbegriffe
Gerichte · Fischereien · Städte · Ämter
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1854 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1854> (Stand: 10.05.2026)

