Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

1397 April 7

Erklärung Ludwigs d.Ä. von Wildungen

Regest-Nr. 1854

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 2, Nr. 32, Bl. 32v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 210, S. 139.
Regestum
Ludwig von Wildungen d.Ä. bekundet, das er am Gericht zu Böhne (...) und an der Fischerei in der Elbe ober- und unterhalb der Stadt Züschen, im Gericht Dippelshausen und bei Geismar kein Geld hat, sie ihm auch nicht versetzt, sondern von Landgraf Hermann amtsweise befohlen worden sind.
Siegel des Ausstellers.
D. sabbato proxima ante dominicam Judica 1372.
References

Other Persons

Wildungen, Ludwig [I.] von · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Other Places

Böhne, Gerichte · Elbe, Fischerei · Züschen, Stadt · Dippelshausen, Gerichte · Geismar

Keywords

Gerichte · Fischereien · Städte · Ämter

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 1854 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1854> (Stand: 10.05.2026)