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Regesten der Landgrafen von Hessen

1396 Juni 11

Quittung der Brüder von Borken wegen des Gefängnisses

Regest-Nr. 1833

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament, mit beiden Siegeln, die im geteilten Schild 2 Zinnenmauern übereinander zeigen.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 424, S. 287.
Regest
Die Brüder Berthold, Kurt und Heinrich von Borken bekunden, daß ihnen Landgraf Hermann 100 fl. schuldig war wegen des Gefängnisses von Henne Hake d. J., wie Ritter Eckebrecht von Grifte und Wiegand von Gilsa zwischen ihnen und dem Landgrafen vermittelt haben.
Sie quittieren über das Geld unter den Siegeln Bertholds und Kurts von Borken.
1396 ipso die beati Barnabe apostoli.
Nachweise

Weitere Personen

Borken, Berthold von · Borken, Kurt von · Borken, Heinrich von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Hake, Henne [I.] · Grifte, Eckebrecht [II.] von · Gilsa, Wiegand von

Sachbegriffe

Quittungen · Siegel · Siegelbilder · Schulden · Gefängnisse · Ritter · Gefangene · Lösegelder

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1833 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1833> (Stand: 21.05.2026)