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Regesten der Landgrafen von Hessen

1376 Januar 8

Gerlach von Walen bestätigt die Aufhebung seiner Forderungen

Regest-Nr. 1621

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament Siegel ab. Rückvermerk des späten 15. (!) Jhs.: Quitancz Gerlachs von Wahn.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 230, S. 189.
Regest
Gerlach von Walen bekundet, sobald Johann von Trugelnrade die Gülte auf Hof und Dorf Trugelnrade, die er ihm vergetzt hat, ablöst, sagt er Landgraf Heinrich (!) von Hessen aller Schuldverpflichtungen ihm gegenüber ledig und los, ausgenommen das Burglehen, das er ihm zugesagt hat.
Siegel des Ausstellers.
Ame dinstage noch dem tzwelften 1376.
Nachweise

Weitere Personen

Wahlen, Gerlach von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Trugelnrade, Johann von

Weitere Orte

Trugelnrade, Dorf

Sachbegriffe

Gülten · Höfe · Dörfer · Pfandschaften · Pfänder, Auslösen von · Schuldverpflichtungen · Burglehen

Textgrundlage

Regest

Demandt, Schriftgut 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1621 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1621> (Stand: 09.05.2026)