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Regesta of the Landgraves of Hesse
1376 Januar 8
Gerlach von Walen bestätigt die Aufhebung seiner Forderungen
Regest-Nr. 1621
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament Siegel ab. Rückvermerk des späten 15. (!) Jhs.: Quitancz Gerlachs von Wahn. Regesta: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 230, S. 189. - Regestum
- Gerlach von Walen bekundet, sobald Johann von Trugelnrade die Gülte auf Hof und Dorf Trugelnrade, die er ihm vergetzt hat, ablöst, sagt er Landgraf Heinrich (!) von Hessen aller Schuldverpflichtungen ihm gegenüber ledig und los, ausgenommen das Burglehen, das er ihm zugesagt hat.
Siegel des Ausstellers.
Ame dinstage noch dem tzwelften 1376. - References
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Other Persons
Wahlen, Gerlach von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Trugelnrade, Johann von
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Other Places
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Keywords
Gülten · Höfe · Dörfer · Pfandschaften · Pfänder, Auslösen von · Schuldverpflichtungen · Burglehen
- Text Basis
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Regestum
Demandt, Schriftgut 1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1621 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1621> (Stand: 09.05.2026)

