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Regesten der Landgrafen von Hessen

1510 Februar 26

Urfehde des Peter Dyell

Regest-Nr. 15924

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3065 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 220⟩.
Stückbeschreibung: Papier, beschädigt, stockig, aufgezogen (lt. Findbuch).
Siegel: Zwei Siegel unter Papier (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Peter Dyell von Ockershausen, der etliche landgräfliche Untertanen vor westfälische Gerichte gezogen hatte und deshalb im Gefängnis des Landgrafen war, schwört nach seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen und fortan sein Recht nur noch vor hessischen Gerichten zu suchen. Bei Zuwiderhandlung muß er 200 fl. Buße bezahlen, wofür er Bürgen setzt.
Siegel des Gottfried von Treisbach und der Stadt Marburg.

Wortlaut der Datierung

1510 uf dinstag nach Reminiscere (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Dyell, Peter

Siegler

Treisbach, Gottfried von · Marburg, Stadt

Weitere Orte

Marburg (Lkr. Marburg-Biedenkopf) · Ockershausen (Lkr. Marburg-Biedenkopf)

Sachbegriffe

Urfehden · Gerichte, hessische · Gerichte, westfälische · Bürgen · Gefangene, Freilassen von · Rechtszüge

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15924 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15924> (Stand: 02.07.2026)