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Regesten der Landgrafen von Hessen
1285 Oktober 2-3
Markgraf Otto von Brandenburg stimmt der Verpfändung des Bopparder Reichszolls zu
Regest-Nr. 15784
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2670 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 1, Nr. 342〉. Siegel: Siegel ab. Drucke: Wenck, Hessische Landesgeschichte 1, Nr. 77. Regesten: Krabbo, Regesten Brandenburg, Nr. 1388; Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium XIV, fol. 14; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 135 Nr. 289. - Regest
- Markgraf Otto von Brandenburg d.J. erteilt seine Zustimmung zu der durch seinen (Schwieger)vater König Rudolf erfolgten Verpfändung des Bopparder Reichszolles an Graf Eberhard von Katzenelnbogen vom 11. November 1282.
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Wortlaut der Datierung
D. 1285 5. nonas octobris in crastino beati Remigii confessoris.
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Weitere Informationen
Die Tagesangaben nach dem römischen und nach dem Festkalender gehen um einen Tag auseinander.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Brandenburg, Markgrafen · Boppard (Rhein-Hunsrück-Kreis), Zoll
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Sachbegriffe
Zölle · Schwiegerväter · Pfandschaften · Könige · Markgrafen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15784 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15784> (Stand: 08.05.2026)

