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Regesten der Landgrafen von Hessen

1544 Dezember 7

Paul Keller schwört Urfehde

Regest-Nr. 15356

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4224 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 746⟩.
Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Paul Keller aus Kirchhof bei Melsungen, der dem Martin Rudolf ein Pfand weggenommen hatte und deshalb im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen, und will bei Urfehdebruch als meineidig und treulos gelten. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertetungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder für jede Übertretung 50 fl. zahlen sollen.
Siegel des Christoph Endell.

Wortlaut der Datierung

1544 sonntags nach Nicolai ep. (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Keller, Paul

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Endell, Christoph

Weitere Personen

Rudolf, Martin

Weitere Orte

Kirchhof (Gem. Melsungen) · Melsungen

Sachbegriffe

Pfandschaften · Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Urfehden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15356 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15356> (Stand: 26.05.2026)