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Regesten der Landgrafen von Hessen
1544 Dezember 7
Paul Keller schwört Urfehde
Regest-Nr. 15356
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4224 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 746〉. Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regest
- Paul Keller aus Kirchhof bei Melsungen, der dem Martin Rudolf ein Pfand weggenommen hatte und deshalb im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen, und will bei Urfehdebruch als meineidig und treulos gelten. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertetungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder für jede Übertretung 50 fl. zahlen sollen.
Siegel des Christoph Endell. -
Wortlaut der Datierung
1544 sonntags nach Nicolai ep. (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Pfandschaften · Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Urfehden
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15356 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15356> (Stand: 26.05.2026)

