Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1544 Januar 1

Hans Schneider schwört Urfehde

Regest-Nr. 15296

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4282 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 683⟩.
Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Kassel. - Hans Schneider von Herleshausen, der wegen wohlverdienter Ursachen im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen, und stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder 30 fl. zahlen sollen.
Siegel des Christoph Endell.

Wortlaut der Datierung

Cassel 1544 in die circumcisionis domini (lt. Findbuch).

Nachweise

Ausstellungsort

Kassel

Aussteller

Schneider, Hans [I.]

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Endell, Christoph

Weitere Orte

Herleshausen

Sachbegriffe

Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Urfehden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15296 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15296> (Stand: 21.05.2026)