Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

vor 1500

Heinrich von Hertingshausen schwört Landgraf Wilhelm Urfehde

Regest-Nr. 15155

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2978 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 133⟩.
Stückbeschreibung: Papier, stark beschädigt, stockfleckig, aufgezogen (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 200, Nr. 37.
Regest
Heinrich von Hertingshausen, der wegen eines Vergehens gegen die von Buttlar in die Gefangenschaft Landgraf Wilhelms d.M. von Hessen geraten und daraus entlassen war, schwört dem Landgrafen Urfehde. Er verspricht, nichts gegen diesen, sein Land und seine Leute zu unternehmen, Streitigkeiten künftig vor den zuständigen Gerichten auszutragen, und setzt Bürgen, die sich verpflichten, im Fall des Urfehdebruches 100 fl. zu bezahlen.

Wortlaut der Datierung

vor 1500 (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Hertingshausen, Heinrich [I.] von

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Weitere Personen

Buttlar, die von

Sachbegriffe

Urfehden · Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Gerichte · Streitigkeiten, Austrag vor Gericht

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15155 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15155> (Stand: 30.06.2026)