Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

vor 1500

Heinrich von Hertingshausen schwört Landgraf Wilhelm Urfehde

Regest-Nr. 15155

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2978 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 133⟩.
Document Description: Papier, stark beschädigt, stockfleckig, aufgezogen (lt. Findbuch).
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 200, Nr. 37.
Regestum
Heinrich von Hertingshausen, der wegen eines Vergehens gegen die von Buttlar in die Gefangenschaft Landgraf Wilhelms d.M. von Hessen geraten und daraus entlassen war, schwört dem Landgrafen Urfehde. Er verspricht, nichts gegen diesen, sein Land und seine Leute zu unternehmen, Streitigkeiten künftig vor den zuständigen Gerichten auszutragen, und setzt Bürgen, die sich verpflichten, im Fall des Urfehdebruches 100 fl. zu bezahlen.

Datum Wording

vor 1500 (lt. Findbuch).

References

Granter

Hertingshausen, Heinrich [I.] von

Recipient

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Other Persons

Buttlar, die von

Keywords

Urfehden · Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Gerichte · Streitigkeiten, Austrag vor Gericht

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 15155 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15155> (Stand: 30.06.2026)