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Regesta of the Landgraves of Hesse
vor 1500
Heinrich von Hertingshausen schwört Landgraf Wilhelm Urfehde
Regest-Nr. 15155
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2978 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 133〉. Document Description: Papier, stark beschädigt, stockfleckig, aufgezogen (lt. Findbuch). Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 200, Nr. 37. - Regestum
- Heinrich von Hertingshausen, der wegen eines Vergehens gegen die von Buttlar in die Gefangenschaft Landgraf Wilhelms d.M. von Hessen geraten und daraus entlassen war, schwört dem Landgrafen Urfehde. Er verspricht, nichts gegen diesen, sein Land und seine Leute zu unternehmen, Streitigkeiten künftig vor den zuständigen Gerichten auszutragen, und setzt Bürgen, die sich verpflichten, im Fall des Urfehdebruches 100 fl. zu bezahlen.
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Datum Wording
vor 1500 (lt. Findbuch).
- References
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Granter
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Recipient
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Other Persons
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Keywords
Urfehden · Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Gerichte · Streitigkeiten, Austrag vor Gericht
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15155 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15155> (Stand: 30.06.2026)

