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Regesten der Landgrafen von Hessen

1495 Januar 15

Revers des Johann von Staffel

Regest-Nr. 13518

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Wiesbaden.
Siegel: Mit dem angehängten Siegel.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 75 Nr. 293.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] erlaubt Johann von Staffel aus besonderer Gnade und Gunst auf Lebenszeit im Wald Fuchsenhöhle am Schloß Balduinstein Holz zu Schlagen und Weingartspfähle für seinen dortigen Weingarten zu hauen. Für den Mißbrauchsfall wird Widerruf vorbehalten.

Wortlaut der Datierung

Dornstage nach Felicis in pincis.

Nachweise

Aussteller

Staffel, Johann von

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Balduinstein (Gem. Diez/Rheinland-Pfalz), Burg · Mudershausen (Gem. Hahnstätten/Rheinland-Pfalz), Wald Fuchsenhöhle

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Vergünstigungen · Burgen · Wälder · Holzeinschläge · Hölzer, Verwendung für · Mißbrauchsfälle · Weingartspfähle · Weingärten, Material für

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 13518 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/13518> (Stand: 21.05.2026)