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Regesten der Landgrafen von Hessen
(1371/72?)
Bündnis zwischen Waldeck und Hessen
Regest-Nr. 11689
- Überlieferung
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Regesten: Wenck, Hessische Landesgeschichte 2, UB, S. 441 Nr. 414 Anm. 9 - Regest
- Graf Heinrich zu Waldeck und Adolf sein Sohn vereinigen sich mit Landgraf Heinrich und Landgraf Hermann, Gevettern, zu wechselseitiger Freundschaft und Beistand, und sonderlich, daß die Landgrafen sie zu dem Teil am Freienhagen, den Mainz einhat, befördern, und auch mit ihrer der Landgrafen Hälfte am Freienhagen zu rechtem Mannlehen belehnen, und zu dessen Behuf einen Burgfrieden errichten sollen; den Freien Stuhl am Scheibelscheidt, oder an der Stette die da heißet Runafeldern, sollen sie von beiden Teilen zugleich nutzen, doch daß den Landgrafen zu Teil wird, was von ihren Leuten, und eben so den Grafen was von ihren Untersaßen fällt; die übrigen Gefälle davon sollen beiden Parteien zu gleichem Recht zustehn; vorkommende Irrungen durch Austräge entschieden werden.
- Nachweise
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Aussteller
Waldeck, Grafen, Heinrich VI. · Waldeck-Landau, Grafen, Adolf III.
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Empfänger
Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Weitere Orte
Waldeck, Grafen · Freienhagen · Mainz · Sachsenhausen, Scheibelscheide · Freienhagen, Runafeldern
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Sachbegriffe
Grafen · Freigerichte · Gerichte, Einnahmen aus · Gefälle · Vettern · Bündnisse · Mannlehen · Burgfrieden
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wenck, Hessische Landesgeschichte 2, UB
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 11689 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11689> (Stand: 15.05.2026)

