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Regesten der Landgrafen von Hessen
1399 Oktober 5
Johann von Lißberg erhält ein Burglehen
Regest-Nr. 11549
- Überlieferung
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Drucke: Wenck, Hessische Landesgeschichte 2, S. 473 f. Nr. 435 Anm. - Regest
- Johann Herr zu Rodenstein und zu Lißberg erhält durch Landgraf Hermann von Hessen das Dorf und Gericht Schershagen als Erbburglehen unde sal ich und myne Erbin dag verdienen zu Grunenberg.
- Originaltext
- Ich Johann Herre zu Rodinstein unde zu Liesperg bekenne - daz - der Hochgeborne Furste - Hermann Lantgrave zu Hessin - - mich - belened mit dem Dorffe Schershagin unde mit deme Gerichte darselben zu eyme rechten Erbeborglehen, als Burglehin Recht ist, unde sal ich und myne Erbin daz - - verdienen zu Grunenberg. Datum Anno Domini MCCCCXCIX Dominica proxima post diem b. Francisci.
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Sprache des Originaltextes
deutsch
- Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Regest
SH
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Stückangaben
Wenck, Hessische Landesgeschichte 2
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Original
Wenck, Hessische Landesgeschichte 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 11549 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11549> (Stand: 11.05.2026)

