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Regesten der Landgrafen von Hessen

1384 August 8

Die Brüder von Hatzfeld erhalten Burg und Stadt Hatzfeld als Lehen

Regest-Nr. 11031

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, A I und 2, von Hatzfeld. Die Siegel der Aussteller sind abgerissen.
Regesten: Baur, Hessische Urkunden 1 (Starkenburg und Oberhessen), S. 760 Nr. 1140 Anm.
Regest
1384 August 8 bekennen Johann und Craft von Hatzfeld, Gebrüder, Johann von Hatzfeld Ritters sel. Söhne, einen gleichen Lehnsempfang von Haus und Stadt Hatzfeld halb mit seiner Zugehörung, unter Ausschluß ihres Bruders Siegfried, der ein geistliches Lehen erhalten soll.
Nachweise

Weitere Personen

Hatzfeld, Johann [II.] von · Hatzfeld, Kraft [IX.] von · Hatzfeld, Johann [I.] von · Hatzfeld, Siegfried von

Weitere Orte

Hatzfeld, Burg · Hatzfeld, Stadt

Sachbegriffe

Brüder · Söhne · Ritter · Verwandte · Lehen · Lehen, geistliche · Belehnungen · Belehnungen · Lehen, erbliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Baur, Hessische Urkunden 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 11031 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11031> (Stand: 17.05.2026)