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Regesten der Landgrafen von Hessen
1347
Belehnung des Landgrafen mit Marschallamt und Gericht Maden
Regest-Nr. 1090
- Überlieferung
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Ausfertigung: Notiz: Gundlach, Zentralbehörden 1, S. 12 Drucke: Gudenus, Codex diplomaticus 3, 339 f.; Mainzer Gegenbrief: Kuchenbecker, Erbhofämter S. 14. - Regest
- Der Mainzer Erzbischof belehnt den Landgrafen Heinrich II. mit dem Marschallamt und dem Gericht zu Maden.
- Nachweise
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Weitere Personen
Mainz, Erzbischöfe, Gerlach von Nassau · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Erbmarschälle · Erbmarschallämter · Lehen · Gerichte · Erzbischöfe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
OV nach Gundlach, Zentralbehörden
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1090 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1090> (Stand: 08.05.2026)

