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Regesten der Landgrafen von Hessen

1347

Belehnung des Landgrafen mit Marschallamt und Gericht Maden

Regest-Nr. 1090

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Notiz: Gundlach, Zentralbehörden 1, S. 12
Drucke: Gudenus, Codex diplomaticus 3, 339 f.; Mainzer Gegenbrief: Kuchenbecker, Erbhofämter S. 14.
Regest
Der Mainzer Erzbischof belehnt den Landgrafen Heinrich II. mit dem Marschallamt und dem Gericht zu Maden.
Nachweise

Weitere Personen

Mainz, Erzbischöfe, Gerlach von Nassau · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Weitere Orte

Maden, Gerichte · Mainz, Erzbischöfe

Sachbegriffe

Erbmarschälle · Erbmarschallämter · Lehen · Gerichte · Erzbischöfe

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

OV nach Gundlach, Zentralbehörden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1090 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1090> (Stand: 08.05.2026)