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Regesta of the Landgraves of Hesse
1347
Belehnung des Landgrafen mit Marschallamt und Gericht Maden
Regest-Nr. 1090
- Tradition
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Engrossment: Notiz: Gundlach, Zentralbehörden 1, S. 12 Prints: Gudenus, Codex diplomaticus 3, 339 f.; Mainzer Gegenbrief: Kuchenbecker, Erbhofämter S. 14. - Regestum
- Der Mainzer Erzbischof belehnt den Landgrafen Heinrich II. mit dem Marschallamt und dem Gericht zu Maden.
- References
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Other Persons
Mainz, Erzbischöfe, Gerlach von Nassau · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.
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Other Places
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Keywords
Erbmarschälle · Erbmarschallämter · Lehen · Gerichte · Erzbischöfe
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
OV nach Gundlach, Zentralbehörden
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1090 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1090> (Stand: 08.05.2026)

