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Regesten der Landgrafen von Hessen
1344 März 30
Öffnung der Burg Canstein durch die von Pappenheim
Regest-Nr. 1067
- Überlieferung
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Ausfertigung: Archiv des Altertumsvereins Paderborn, Siegel ab. Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1. Regesten: Stolte, Paderborn 2, 1905, S. 160; Regesten der Erzbischöfe von Köln 5, Nr. 1107, S. 294 f. - Regest
- Die Brüder von Papenheim öffnen dem Landgrafen Heinrich von Hessen ihre Burg Canstein (Kanensteine) [Burg, Krs. Brilon]; der Landgraf kann sich ihrer gegen jedermann mit Ausnahme des Erzbischofs von Köln bedienen. - Gebin 1344 an dem nehistin dinstage nach dem palmetage.
- Nachweise
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Weitere Personen
Pappenheim, die von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Köln, Erzbischöfe
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Burgen · Öffnungsrechte · Öffnungsverträge · Brüder · Verwandte · Bündnisse, Ausnahme von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Reg. Erzb. Köln
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1067 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1067> (Stand: 08.05.2026)

