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Regesten der Landgrafen von Hessen

1499 Januar 17

Ernst von Usslar erhält von Wilhelm II. ein Mannlehen

Regest-Nr. 10454

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, von Uslar, Brochthausen, Nr. 270. Fast völlig zerfallen, mit gut erhaltenem Siegel.
Regesten: Uslar-Gleichen, Familiengeschichte, S. 498 Nr. 851.
Regest
Ernst von Usslar bekennt, daß ihm Landgraf Wilhelm II. von Hessen die nachfolgenden Güter zu rechtem Mannlehen gegeben hat, nämlich: den Zehnten zu Brochthausen mit seinem Zubehör und dem halben Zehnten zu Hilgeshausen, 4 Hufen Landes zu Walbronshusen, wofür er ihm den Lehenseid leistet.
Nachweise

Weitere Personen

Uslar, Ernst [IV.] von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Weitere Orte

Brochthausen, Zehnte · Hilgeshausen, Zehnte · Walbronshausen

Sachbegriffe

Güter · Lehen · Belehnungen · Mannlehen · Zehnte · Lehenseide

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Familien-Geschichte Uslar-Gleichen

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10454 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10454> (Stand: 27.06.2026)