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Regesten der Landgrafen von Hessen

1495 September 17

Hans von Dörnberg bestätigt die Rückkaufrechte Hermann III. Riedesel

Regest-Nr. 10249

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Freiherrlich Riedeselsches Samtarchiv Lauterbach, 9, 15, 14d. Papier, Siegel aufgedrückt.
Regesten: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 463 Nr. 541.
Regest
Hans von Dörnberg (Doringenberg), Hofmeister, verspricht, die Pfandverschreibung Landgraf Ludwigs zu Hessen sel. auf Lauterbach (Luternbach) über 2012 rh. fl. Frankfurter (Frangforter) Währung, die ihm sein lieber Mage und Schwager Hermann (III.) Rietesel, Erbmarschall zu Hessen, übergeben hat, diesem zu lösen zu geben, wenn sie nicht vorher von einem oder beiden Fürsten zu Hessen gelöst ist.
...uff sant Lamperts tag.
Nachweise

Weitere Personen

Dörnberg, Hans d.Ä. von · Riedesel zu Eisenbach, Hermann III. · Hessen, Landgrafen, Ludwig II.

Weitere Orte

Lauterbach · Frankfurt, Währung

Sachbegriffe

Hofmeister · Pfandschaften · Verschreibungen · Rückkaufrechte, Bestätigen von · Währungen, Frankfurter · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische · Verwandte, Mage · Schwäger

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Becker, Riedesel zu Eisenbach 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10249 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10249> (Stand: 07.05.2026)