Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1495 August 2

Beschwerde Johanns von Trier über die Belehnung der Landgrafen mit Diez

Regest-Nr. 8677

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Landeshauptarchiv Koblenz, Abt. 1, A Nr. 8954. Pergament, mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien, RRB X, 205.
Drucke: Deutsche Reichstagsakten 5, Nr. 861.
Regest
Worms. - König Maximilian I. bekundet, dass bei Erteilung der Regalien an die Landgrafen Wilhelm II. von Hessen-Kassel und Wilhelm [III.] Juli 16 diese mit einer Fahne eingeritten seien, die das Wappen der Grafschaft Diez führte. Auf die Beschwerde des Erzbischofs Johann von Trier, daß dies als Reichsbelehnung verstanden werden könnte, obwohl Diez von Kurtrier zu Lehen gehe, erklärte Landgraf Wilhelm [III.], daß dies nicht beabsichtigt gewesen sei, sondern er die Lehenschaft von Kurtrier anerkenne und mit einer entsprechenden Bestätigung des Königs einverstanden sei. Der König erklärt daher, daß die Führung des Banners den Rechten von Kurtrier an Diez unschädlich sei.
Siegelankündigung des Ausstellers.
andern tag.
Nachweise

Weitere Personen

Maximilian I., Kaiser · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Trier, Erzbischöfe, Johann II. von Baden

Weitere Orte

Worms · Trier, Erzbischöfe · Kassel · Diez, Grafschaft

Sachbegriffe

Könige · Regalien, Erteilen der · Fahnen · Grafschaften · Beschwerden, trierische · Erzbischöfe · Lehen, trierische · Lehenschaft, Anerkennung von · Banner

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Regestensammlung Wolf

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8677 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8677> (Stand: 26.04.2024)