Regesta of the Landgraves of Hessen
1442 Juli 8
Ludwig I. erhält ein Darlehen von Hermann Riedesel
Regest-Nr. 7097
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 239, Bl. 164v; Stadtarchiv Fulda, Kopiar XII, 325-327 Nr. 139; Staatsarchiv Darmstadt, XIII 3 Grünberg, Konv. 61b (Grünberger Stadtbuch, S. 5-6). Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 893 Nr. 2333; Riedesel zu Eisenbach 2, S. 176 Nr. 628. - Regestum
- Landgraf Ludwig l. bekundet, daß er seinem Heimlichen und Erbmarschall Hermann Riedesel 4000 fl. Frankfurter Währung schuldet. Dafür hat er ihm eine Gülte von 220 fl. auf den Abt von Fulda angewiesen, die dieser dem Landgrafen schuldet. Er soll ihm die Gülte in zwei Raten zu 110 fl. jährlich Juni 24 und Dezember 25 auszahlen. Ist der Abt diese Gülte dem Landgrafen nicht mehr schuldig, wird dieser die Zahlung in der gleichen Weise übernehmen. Wenn Hermann das Kapital zurückhaben oder der Landgraf die Schuld zurückzahlen will, ist das mit einer vierteljährigen Kündigungsfrist vor Juni 24 jederzeit möglich. Für die fristgerechte Zahlung der Gülte bzw. der Rückzahlung des Kapitals setzt der Landgraf als Bürgen die Städte Marburg und Grünberg ein, die im Versäumnisfalle auf Mahnung Hermanns beide je sechs aus dem Rat und sechs aus der Gemeinde mit je einem Pferd nach
Eisenbach#9158@ol
Siegel des Landgrafen und der Städte Marburg und Grünberg, die sich damit verpflichten, als Bürgen ihre Verpflichtungen zu erfüllen. -
Datum Wording
Am sontage nach unser lieben frauwentag visitacionis a. d. 1442.
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Further Information
Wie üblich wurden solche Schuldverschreibungen, für die die Landgrafen ihre Städte als Bürgen einsetzten, diesen erst nach der Ausfertigung zur Kenntnisnahme und Besiegelung vorgelegt, wobei es dann - wie in diesem Falle - zu der Weigerung einer Stadt kommen konnte, die Schuldurkunde mit der Bürgschaftsübernahme zu besiegeln (vgl. Küch, Rechtsgeschichte Marburg, Nr. 97).
- References
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Persons
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Other Places
Marburg (Lkr. Marburg-Biedenkopf) · Grünberg (Lkr. Gießen) · Eisenbach (Vogelsbergkreis) · Frankfurt a.M. (Stadt Frankfurt a.M.)
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Keywords
Räte · Erbmarschälle · Heimliche · Darlehen · Währungen, Frankfurter · Äbte · Gülten · Abschlagszahlungen · Zahltermine · Kündigungsfristen · Bürgen · Einlager · Pferde · Knechte · Gerichtsvollzieher
- Text Basis
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Regestum
Demandt, Regesten 2.2
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Document Particulars
Demandt, Regesten 2.2; Becker, Riedesel zu Eisenbach 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7097 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7097> (Stand: 04.05.2024)