Regesta of the Landgraves of Hessen
1492 Mai 4
Wilhelm III. nimmt zwei Juden und ihre Familien in seinen Schutz
Regest-Nr. 6543
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 104, Bl. 67. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 848 Nr. 2200; Löwenstein, Juden, S. 133 Nr. 497. - Regestum
- Landgraf Wilhelm III. nimmt die Juden Smohel, Daniels Sohn, und Jonas von Nördlingen ab Mai 1 auf 10 Jahre als seine Judenbürger in sein Steinhaus mit Hof zu Kostheim mitsamt Frauen, Kindern und Gesinde (brotgesinde) auf. Sie sollen in dieser Zeit Haus und Hof instand (in buwen und wesen) halten und während dieser Jahre unter dem Schutz und Schirm des Landgrafen wie andere seiner Untersassen stehen. Dafür sollen sie jährlich 40 fl. an den Kellner zu Eppstein zahlen und zwar 20 zu Michaelis und 20 zu Walpurgis, erstmals am kommenden Michaelistag. Sie dürfen auf keinerlei Zierate oder Kleinodien der Kirchen leihen und auch nicht auf blutige Gewänder bei Verlust ihres Schutzes. Nach 10 Jahren können sie mit Hab und Gut wieder abziehen, genießen danach aber noch zwei Monate Geleitschutz im Fürstentum, um noch ausstehende Schuldforderungen eintreiben zu können.
Siegel des Ausstellers.
Uf fritag nach sant Walpurgen tag a. d. 1492. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Smohel, Daniels Sohn, Jude · Daniel, Jude · Nördlingen, Jonas von, Jude
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Other Places
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Keywords
Juden · Schutzgelder · Schutz und Schirm · Söhne · Ehefrauen · Kinder · Gesinde · Steinhäuser · Höfe · Kellner · Zierrat · Kleinodien · Kirchen · Kredite · Wucher · Kleidung, blutige · Schulden, Eintreiben von
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6543 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6543> (Stand: 15.05.2024)