Regesta of the Landgraves of Hessen
1415 Mai 14
Erbe von Uffhausen wird Amtmann in Homberg/Ohm
Regest-Nr. 2875
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 335, Bl. 89. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 269 Nr. 709. - Regestum
- Landgraf Ludwig [I.] bestellt Erbe von Uffhausen zum Amtmann in Homberg (Ohm) und überweist ihm alle Amtseinnahmen zum Unterhalt seiner Knechte und seines Gesindes; er muß aber darüber abrechnen, wie es der Schultheiß vor ihm innegehabt und gehalten hat. Die drei Höfe, die Erbe vom Landgrafen pfandweise innehat - zwei zu Alsfeld und einer zu Eudorf - sollen dem Landgrafen wieder zustehen, solange die Amtmannschaft Erbes dauert. Danach fallen sie wieder an Erbe, bis sie der Landgraf einlöst. Landgraf Ludwig [I.] kann Erbe jederzeit jährlich vor Pfingsten vom Amte abberufen, wobei dieser Hausrat und Vieh wieder vollständig übergeben muß.
Siegel des Ausstellers.
D. feria tercia post festum ascensionis domini 1415. - References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Amtmänner · Ämter, Einkünfte aus · Knechte · Gesinde · Rechnungslegungen · Schultheiße · Höfe · Pfänder · Pfänder, Auslösen von · Kündigungsfristen · Hausrat · Vieh
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2875 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2875> (Stand: 26.04.2024)