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Contemporary History in Hessen - Data · Facts · Backgrounds

Kabinett beschließt Gelder für Öffentlichen Dienst, Rentner und Versorgungsempfänger, 10. Dezember 1952

Der hessische Finanzminister wird vom Kabinett ermächtigt, Beamten, Angestellten und Versorgungsempfängern noch vor Weihnachten 30 % ihres Grundgehaltes auszuzahlen. Auch Beamte nach Artikel 131 des Grundgesetzes erhalten diese Zahlung. Zunächst entfallen keine Steuern auf dieses Geld. Unklar ist allerdings, ob es sich bei der Zuwendung um eine steuerfreie Notzulage oder um eine steuerpflichtige Vorauszahlung auf ein künftige Gehaltserhöhung handelt.

Eine einmalige Zuwendung in Höhe von 50 %, die sich aus den Zuwendungen aus dem Monat Juni 1952 errechnet, erhalten Personen, die Renten oder Ausgleichsentschädigungen beziehen. Damit erhalten diese in gleicher Höhe eine Zuwendung wie die erstgenannten Personengruppen. Zudem werden künftige Erhöhungen der Beamtengehälter auch Zahlungen an Rentner und Empfängern von Ausgleichsentschädigungen nach sich ziehen. Hierzu sind der Innenminister und der Finanzminister vom Kabinett ermächtigt worden.
(MB)

Records
Recommended Citation
„Kabinett beschließt Gelder für Öffentlichen Dienst, Rentner und Versorgungsempfänger, 10. Dezember 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/4145> (Stand: 10.12.2021)
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