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Hessischer Landtag beschließt das Hessische Schulpflichtgesetz, 10. Mai 1961

Der Hessische Landtag in Wiesbaden beschließt in seiner 39. Plenarsitzung am 10. Mai 1961 das Hessische Schulpflichtgesetz. Darin werden die allgemeine Schulpflicht für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden in Hessen festgestellt, Beginn, Zurückstellung, Dauer und Erfüllung der Volksschulpflicht geregelt und Hilfen für sonderschulbedürftige Kinder festgelegt. Der Dritte Teil des Gesetzes behandelt die Berufsschulpflicht, während der Vierte Teil Fragen wie die Dauer des Schuljahres, den Ausschluss vom Schulbesuch und den Schulzwang regelt. In den Übergangs- und Schlussvorschriften wird die Landesregierung ermächtigt, ein neuntes Volksschuljahr einzuführen, sobald und soweit die schulorganisatorischen Verhältnisse die Durchführung eines geordneten neunjährigen Schulbetriebes ermöglichen.
(OV)

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„Hessischer Landtag beschließt das Hessische Schulpflichtgesetz, 10. Mai 1961“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/4286> (Stand: 10.5.2023)
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