Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesta of the Landgraves of Hessen

1491 Juli 6

Einolf darf in Simtshausen eine neue Mühle bauen

Regest-Nr. 6474

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 36, Bl. 27.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 825 Nr. 2133.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. gestattet Einolf und seiner Frau llude, wohnhaft zu Simtshausen (Symeshusen), auf einer der Gemeinde gehörigen Mühlenstatt eine neue Mühle zu erbauen, jedoch unbeschadet und mit Willen derjenigen, die Rechte an dieser Hofstatt zu haben meinen. Wenn die Mühle gebaut ist, sollen die Eheleute sie als Erblehen besitzen und dafür einen jährlichen Zins, der nach dem Ertrag der Mühle gemäß der Erkenntnis der dahin und dazu beorderten landgräflichen Räte und anderer festgesetzt werden soll, an den Rentmeister zu Wetter zahlen, jährlich zu Martini bei Zinsbuße fällig. Solange dies so geschieht und sie die Mühle in Bau und Besserung halten, wird sie der Landgraf der Mühle nicht entsetzen.
Siegel des Ausstellers.
Am mitwochen nach sant Ulrichs tag a. d. 1491.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Einolf, aus Simtshausen · Illude, Frau des Einolf

Other Places

Simtshausen · Simtshausen, Mühlenstatt · Wetter, Rentmeister

Keywords

Mühlenstätten · Mühlen, Bau von · Lehen · Rechte · Erblehen · Räte, landgräfliche · Abgaben, Festsetzung von · Rentmeister · Zinsbußen · Zahltermine · Hofstätten · Instandhaltungsverpflichtungen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6474 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6474> (Stand: 19.05.2024)