Contemporary History in Hessen - Data · Facts · Backgrounds
Wahl eines hessischen Landeselternrates durch Elternvertreter, 28. April 1952
In Marburg wird auf der der ersten ordentlichen Versammlung der Stadt- und Kreiselternausschüsse ein hessischer Landeselternrat gewählt. Aufgabe des Rates ist die Wahrnehmung des in Artikel 56 Absatz 6 der hessischen Verfassung garantierten Mitbestimmungsrecht der Eltern. Daneben soll der Rat für die Verbesserung der Lehrbedingungen, unter anderem Raumnot, schlechte Lehrerbezahlung und Lehrermangel, beitragen.
(MB)
- Records
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.4.1952, S. 3
- Recommended Citation
- „Wahl eines hessischen Landeselternrates durch Elternvertreter, 28. April 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/4051> (Stand: 24.6.2020)