Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesta of the Landgraves of Hessen

1442 April 1

Graf Johann von Katzenelnbogen verkauft Frank von Kronberg d.Ä. eine Rente

Regest-Nr. 13050

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1509 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 73, Nr. 15⟩.
Document Description: Moderbeschädigt, durch Einschnitte kassiert.
Seal: Siegel ab, nur dasjenige Daniels liegt noch bei.
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium V, fol. 110v; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1124 Nr. 4018.
Regestum
Graf Johann von Katzenelnbogen verkauft Frank von Kronberg d.Ä. eine jährliche Gülte von 60 fl. Frankfurter Währung für 1000 fl., über die er quittiert. Die Gülte ist jährlich zu Ostern in Frankfurt oder Kronberg fällig. Hierfür setzt Graf Johann seine Amtleute und Getreuen Ritter Daniel von Mudersbach, Wilhelm von Staffel, Adam Hube von Hohenstein und Hans Wallbrunn als Bürgen ein, die bei säumiger Zahlung auf Mahnung Franks je einen Knecht mit einem Pferd nach Frankfurt oder Kronberg so lange in ein Einlager schicken und jedes verleistete Pferd (pherde, die sich virtzert hetten) durch ein anderes ersetzen müssen, bis Frank das rückständige Geld samt den ihm erwachsenen Kosten erhalten hat. Diese Gülte von 60 fl. kann jederzeit ein Vierteljahr vor Ostern durch den Grafen gekündigt werden, worauf dieser die 1000 fl. in Frankfurt oder Kronberg samt den inzwischen etwa aufgelaufenen Rückständen und Schäden an Frank zurückzahlen muß. Hierzu ist er ebenfalls verpflichtet, wenn Frank ihm seine 1000 fl. unter den gleichen Bedingungen aufkündigt. Zahlt Graf Johann nicht, kann Frank die Bürgen in das Einlager mahnen, daß sie dann so lange leisten müssen, bis Frank Genüge geschehen ist. Der Graf verspricht, die Bürgen schadlos zu halten und nichts gegen diese Abmachung zu unternehmen, sondern sie in allen Punkten zu halten.
Siegel des Ausstellers, der auch die Bürgen mitzusiegeln bittet, was dieser unter ausdrücklicher Anerkennung ihrer Bürgschaftsverpflichtungen tun.

Datum Wording

Geg. uff den heilgen Oisterdag 1442.

References

Granter

Katzenelnbogen, Grafen, Johann IV.

Recipient

Kronberg, Frank [III.] von

Name of Seal's Owner

Katzenelnbogen, Grafen, Johann IV. · Mudersbach, Daniel von · Staffel, Wilhelm von · Hube von Hohenstein, Adam · Wallbrunn, Hans

Other Places

Frankfurt a.M., Währung · Frankfurt a.M. · Kronberg im Taunus

Keywords

Bürgen · Darlehen · Schulden · Renten, Verkauf von · Verkäufe · Ritter · Knechte · Pferde · Einlager · Währungen, Frankfurter · Kündigungsfrisen · Schadlosbriefe

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 13050 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/13050> (Stand: 01.05.2024)