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Regesta of the Landgraves of Hesse

1334 Februar 5

Verbot für den Konvent zu Alsfeld, Erbgüter oder Zinsen zu verkaufen

Regest-Nr. 9600

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Stadtarchiv Alsfeld.
Regesta: Herrmann, Evangelische Pfarrarchive S. 147, Nr. 3.
Regestum
Landgraf Heinrich II. verbietet dem Konvent zu Alsfeld, anderen Klöster und geistlichen Personen erbliche Güter oder Zinsen daselbst zu verkaufen. Geschenke an Gütern oder Zinsen sind binnen eines Jahrs und sechs Wochen zu verkaufen.
References

Granter

Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Recipient

Alsfeld, Augustiner

Other Places

Alsfeld, Augustinereremitenkloster zum Erlöser

Keywords

Stifte, Konvente · Klöster · Geistliche · Erbgüter · Güter, erbliche · Zinsen · Schenkungen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Herrmann, Evangelische Pfarrarchive

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 9600 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/9600> (Stand: 04.05.2026)