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Regesta of the Landgraves of Hesse

1466 Oktober 24

Heinrich III. beschwert sich über die Freilassung von zwei Gefangenen

Regest-Nr. 9544

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Regesta: Protokolle des Mainzer Domkapitels 1, S. 103 Nr. 196.2
Regestum
Landgraf Heinrich von Hessen schreibt, er wundere sich, daß das Kapitel zwei Gefangene freigelassen habe, die der Herr von Eppstein in Hochheim festgenommen hatte und die seine, des Landgrafen, Feinde waren, da die Güter des Herrn von Eppstein unter seinem Schutz stehen. - Antwort: Die beiden Gefangenen hatten vom Kapitelschultheißen und dem Kapitel selbst freies Geleit; in Hochheim sind die Kapitulare feri domini feudales und hätten von Rechts wegen des Geleit halten müssen; zur Zeit der Ausstellung der Geleitsbriefe hätten sie nicht gewußt, daß es sich um Feinde des Landgrafen handele. Im übrigen seien sie bereit, dem Landgrafen jeden sonstigen Gefallen zu tun.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Eppstein, Herren

Other Places

Mainz, Domkapitel · Eppstein, Herren · Hochheim

Keywords

Domkapitel · Gefangene, Freilassen von · Kapitel · Güter · Schutz und Schirm · Lehensherren, Pflichten von · Kapitelschultheißen · Geleitswesen · Kapitulare · Geleitsbriefe

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Protokolle des Mainzer Domkapitels

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 9544 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/9544> (Stand: 09.05.2026)