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Regesta of the Landgraves of Hesse

1437 November 7

Wilhelm Weise erlaubt die Auslösung eines Zinses in Oberohmen

Regest-Nr. 9088

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Regesta: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 153 Nr. 551.
Regestum
Wilhelm Weise von Fauerbach (Weyße, Fuerbach) der Ältere und Gude, seine eheliche Hausfrau, erlauben Herman (II.) Riedeßil, Ritter, Erbmarschall zu Hessen (Hessin), und Henne Weise von Fauerbach, die 20 fl., die Balthaßar von Sassen (Saßin) von Wilhelms Vorfahren für 200 fl. auf der Bede des Gerichts zu Oberohmen verschrieben waren (vgl. [Becker, Riedesel zu Eisenbach] Nr. 184, 413), zu lösen, und wollen diesen die Briefe halten, wie den von Sassen.
...uff den donstag vor senten Mertins tag.
References

Other Persons

Waise von Fauerbach, Wilhelm [II.] · Waise von Fauerbach, Gude, Frau Wilhelms [II.] · Riedesel zu Eisenbach, Hermann II. · Waise von Fauerbach, Henne · Sassen, Balthasar [I.] von

Other Places

Fauerbach · Oberohmen, Gericht

Keywords

Ehefrauen · Ritter · Erbmarschälle · Beden · Gerichte · Zinsen, Einlösen von · Verschreibungen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Becker, Riedesel zu Eisenbach

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 9088 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/9088> (Stand: 04.05.2026)