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Regesta of the Landgraves of Hesse
1493 Dezember 5
Eberhard Wais wird Burgmann in Nidda
Regest-Nr. 7856
- Tradition
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Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem beschädigten Siegel. Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 86r-v. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 61, Nr. 235. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß er Eberhard Wais von Fauerbach zum Burgmann in Schloß Nidda angenommen hat. Er belehnt ihn daher mit 12 Gulden, die der Rentmeister zu Nidda zu zahlen hat, wie Eberhards Vorfahren von den +Grafen von KatzeneInbogen mit diesen 12 Gulden als Burgmannen zu Lichtenberg belehnt waren, vorbehaltlich der Lösung mit 120 Gulden, die er dann auf seinen Freigütern nächst dem Fürstentum widerlegen soll.
Dornstage nach sant Barberen tag. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Waise von Fauerbach, Eberhard [III.] · Katzenelnbogen, Grafen
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Other Places
Fauerbach · Nidda, Burg · Nidda, Rentmeister · Katzenelnbogen, Grafen · Lichtenberg
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Keywords
Burgmannen · Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Burgen · Schlösser · Rentmeister · Lehen, Auslösen von · Lehen, Auftrag als · Lehen, Widerlegen von · Freigüter
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7856 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7856> (Stand: 04.05.2026)

