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Regesta of the Landgraves of Hesse
1494 März 19
Wilhelm III. befreit Limburg von allen Weinzinsen und Ungelten
Regest-Nr. 6622
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 182, Bl. 125. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 875 Nr. 2280. - Regestum
- Landgraf Wilhelm III. befreit angesichts der Armut und Verderbnis der Stadt Limburg, die er zur Hälfte pfandweise besitzt, diese um ihrer Besserung willen von allen Weinzinsen und dem Ungeld von den in der Stadt verzapften Weinen zu seinem Teil auf die Dauer von 25 Jahren. Dafür soll die Stadt jährlich zu Michaelis 35 fl., je 24 Räderalbus auf den Gulden gerechnet, an den landgräflichen Kellner dortselbst zahlen, jedoch muß die Ordnung, den Weinschank und die Ungelderhebung betreffend, unverbrüchlich gehalten werden. Auch soll diese Befreiung den Rechten des Limburger Erbherren Erzbischof Johann von Trier nicht abträglich sein.
Siegel des Ausstellers.
Am mitwochen nach dem sontage Judica a. d. 1494. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Trier, Erzbischöfe, Johann II. von Baden
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Other Places
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Keywords
Städte · Weinzinsen · Pfandschaften · Erbherren · Abgaben, Befreiung von · Wein, Zapfen von · Ungeld · Kellner · Währungen, Räderalbus · Weinschank · Erzbischöfe
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6622 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6622> (Stand: 12.05.2026)

