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Regesta of the Landgraves of Hesse

1494 März 19

Wilhelm III. befreit Limburg von allen Weinzinsen und Ungelten

Regest-Nr. 6622

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 182, Bl. 125.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 875 Nr. 2280.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. befreit angesichts der Armut und Verderbnis der Stadt Limburg, die er zur Hälfte pfandweise besitzt, diese um ihrer Besserung willen von allen Weinzinsen und dem Ungeld von den in der Stadt verzapften Weinen zu seinem Teil auf die Dauer von 25 Jahren. Dafür soll die Stadt jährlich zu Michaelis 35 fl., je 24 Räderalbus auf den Gulden gerechnet, an den landgräflichen Kellner dortselbst zahlen, jedoch muß die Ordnung, den Weinschank und die Ungelderhebung betreffend, unverbrüchlich gehalten werden. Auch soll diese Befreiung den Rechten des Limburger Erbherren Erzbischof Johann von Trier nicht abträglich sein.
Siegel des Ausstellers.
Am mitwochen nach dem sontage Judica a. d. 1494.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Trier, Erzbischöfe, Johann II. von Baden

Other Places

Limburg, Stadt · Trier, Erzbischöfe · Limburg, Weinzinsen

Keywords

Städte · Weinzinsen · Pfandschaften · Erbherren · Abgaben, Befreiung von · Wein, Zapfen von · Ungeld · Kellner · Währungen, Räderalbus · Weinschank · Erzbischöfe

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6622 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6622> (Stand: 12.05.2026)