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Regesta of the Landgraves of Hesse

1493 Januar 7

Wilhelm III. löst die Gefälle von nidda bei Philipp von Stockheim wieder ein

Regest-Nr. 6556

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 117, Bl. 74.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 852 Nr. 2213.
Regestum
Landgraf Wilhelm III., der von Philipp von Stockheim ein Kapital von 700 fl. gegen eine jährliche Gülte aus den Gefällen der Stadt Nidda geliehen hat, kündigt diese und fordert ihn auf, nach Marburg zu kommen, damit er ihm hier das Kapital von 700 fl. zurückzahlen kann.
Siegel des Ausstellers.
Am montage nach der heiligen drier konige tage a. d. 1493.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Stockheim, Philipp [II.] von

Other Places

Nidda, Gefälle · Marburg

Keywords

Kredite · Schulden · Wiedereinlösungsrechte · Gülten · Gefälle · Schulden, Begleichen von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6556 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6556> (Stand: 08.05.2026)