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Regesta of the Landgraves of Hesse
1493 Januar 7
Wilhelm III. löst die Gefälle von nidda bei Philipp von Stockheim wieder ein
Regest-Nr. 6556
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 117, Bl. 74. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 852 Nr. 2213. - Regestum
- Landgraf Wilhelm III., der von Philipp von Stockheim ein Kapital von 700 fl. gegen eine jährliche Gülte aus den Gefällen der Stadt Nidda geliehen hat, kündigt diese und fordert ihn auf, nach Marburg zu kommen, damit er ihm hier das Kapital von 700 fl. zurückzahlen kann.
Siegel des Ausstellers.
Am montage nach der heiligen drier konige tage a. d. 1493. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Stockheim, Philipp [II.] von
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Other Places
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Keywords
Kredite · Schulden · Wiedereinlösungsrechte · Gülten · Gefälle · Schulden, Begleichen von
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6556 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6556> (Stand: 08.05.2026)

