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Regesta of the Landgraves of Hesse

1492 November 13

Hans von Dörnberg verkauft die Zehnten in Dietershausen und Sachsenhausen

Regest-Nr. 6550

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 111, Bl. 70.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 850 Nr. 2207.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. stimmt als Lehnsherr zu, daß sein Hofmeister und Rat Hans von Dörnberg (Doringen-) die Hälfte der beiden Zehnten zu Dietershausen und zu Sachsenhausen, die er von Philipp von Urff an sich gebracht hat, an Johann Krengel, des +Alberts Sohn, auf Wiedereinlösung verschrieben hat, doch muß er die Lehen während der Verpfändung weiter vermannen.
Uff dinstag nach sant Martins tag a. d. 1492.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dörnberg, Hans d.Ä. von · Urff, Philipp von · Krengel, Johann [I.] · Krengel, Albert

Other Places

Dietershausen, Zehnte · Sachsenhausen, Zehnte

Keywords

Lehensherren · Lehen, Weitergabe von · Hofmeister · Räte · Zehnte · Verkäufe · Söhne · Verwandte · Besitzer, Abfolge von · Lehen, Vermannen von · Pfandschaften · Verschreibungen · Wiedereinlösungsrechte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6550 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6550> (Stand: 11.05.2026)