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Regesta of the Landgraves of Hesse
1491 Juli 6
Einolf darf in Simtshausen eine neue Mühle bauen
Regest-Nr. 6474
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 36, Bl. 27. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 825 Nr. 2133. - Regestum
- Landgraf Wilhelm III. gestattet Einolf und seiner Frau llude, wohnhaft zu Simtshausen (Symeshusen), auf einer der Gemeinde gehörigen Mühlenstatt eine neue Mühle zu erbauen, jedoch unbeschadet und mit Willen derjenigen, die Rechte an dieser Hofstatt zu haben meinen. Wenn die Mühle gebaut ist, sollen die Eheleute sie als Erblehen besitzen und dafür einen jährlichen Zins, der nach dem Ertrag der Mühle gemäß der Erkenntnis der dahin und dazu beorderten landgräflichen Räte und anderer festgesetzt werden soll, an den Rentmeister zu Wetter zahlen, jährlich zu Martini bei Zinsbuße fällig. Solange dies so geschieht und sie die Mühle in Bau und Besserung halten, wird sie der Landgraf der Mühle nicht entsetzen.
Siegel des Ausstellers.
Am mitwochen nach sant Ulrichs tag a. d. 1491. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Einolf, aus Simtshausen · Illude, Frau des Einolf
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Other Places
Simtshausen · Simtshausen, Mühlenstatt · Wetter, Rentmeister
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Keywords
Mühlenstätten · Mühlen, Bau von · Lehen · Rechte · Erblehen · Räte, landgräfliche · Abgaben, Festsetzung von · Rentmeister · Zinsbußen · Zahltermine · Hofstätten · Instandhaltungsverpflichtungen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6474 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6474> (Stand: 09.05.2026)

