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Regesta of the Landgraves of Hesse

1491 Mai 23

Jakob Kellerbach erhält die Bestätigung seines Lehens

Regest-Nr. 6461

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 11, Bl. 5.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 817 Nr. 2110.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. verleiht Jakob Kelberbach und seiner Frau Else das Fischwasser gen. Kelberbachs Wasser als Erblehen, wie er es von dem +Landgraf Heinrich [III.] hatte. Jakob und seine Geschwister sollen das Wasser nach Erblehensrecht und -gewohnheit nutzen und gebrauchen und dafür jährlich 8 Schock Vachaer (Vechser) Währung und zwei Heilig-Abend-Gaben je im Wert von 1 fl. rheinisch geben. Der Landgraf behält sich jedoch die Hauptfische vor.
Siegel des Ausstellers.
Am montage nach dem heiligen Phingstage a. d. 1491.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Kellerbach, Jakob · Kellerbach, Else, Frau des Jakob · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Other Places

Kelelrbachs Wasser · Vacha, Währung

Keywords

Lehen · Ehefrauen · Lehen, Bestätigen von · Fischwasser · Flurnamen · Erblehen · Geschwister · Erblehensrechte · Erblehensgewohnheiten · Währungen, Vachaer · Hauptfische · Fische · Währungen, Rheinische Gulden

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6461 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6461> (Stand: 08.05.2026)