Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.
Regesta of the Landgraves of Hesse
1491 Mai 23
Jakob Kellerbach erhält die Bestätigung seines Lehens
Regest-Nr. 6461
- Tradition
-
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 11, Bl. 5. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 817 Nr. 2110. - Regestum
- Landgraf Wilhelm III. verleiht Jakob Kelberbach und seiner Frau Else das Fischwasser gen. Kelberbachs Wasser als Erblehen, wie er es von dem +Landgraf Heinrich [III.] hatte. Jakob und seine Geschwister sollen das Wasser nach Erblehensrecht und -gewohnheit nutzen und gebrauchen und dafür jährlich 8 Schock Vachaer (Vechser) Währung und zwei Heilig-Abend-Gaben je im Wert von 1 fl. rheinisch geben. Der Landgraf behält sich jedoch die Hauptfische vor.
Siegel des Ausstellers.
Am montage nach dem heiligen Phingstage a. d. 1491. - References
-
Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Kellerbach, Jakob · Kellerbach, Else, Frau des Jakob · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
-
Other Places
-
Keywords
Lehen · Ehefrauen · Lehen, Bestätigen von · Fischwasser · Flurnamen · Erblehen · Geschwister · Erblehensrechte · Erblehensgewohnheiten · Währungen, Vachaer · Hauptfische · Fische · Währungen, Rheinische Gulden
- Text Basis
-
Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6461 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6461> (Stand: 08.05.2026)

