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Regesta of the Landgraves of Hesse

1493 Februar 13

Wilhelm III. verleiht den Hof in Treisbach an Martin Neumann

Regest-Nr. 6269

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 48, Bl. 35v.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 693 Nr. 1832.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß der landgräfliche Hof zu Treisbach durch den Tod seines Hofschneiders Peter Wigel frei geworden ist und er ihn an Martin Neumann zu Landsiedelrecht auf Lebenszeit verliehen hat. Dieser muß den Hof in Bau und Besserung halten und jährlich davon 6 Malter, halb Korn und halb Hafer, 4 Gänse, 4 Hühner und ein Neujahr von 1 Schilling daraus bei Zinsbuße geben. Wenn er seinen Verpflichtungen nicht pünktlich genügt, hat er sich selbst des Hofes entsetzt. Doch soll ihm, falls der Landgraf den genannten Hof verkauft oder anderweitig veräußert, gleichwohl diese Leihung gehalten werden.
Siegel des Ausstellers, rückseitig aufgedrückt.
Am mitwochen nach sant Appolonien tag 1493.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wigel, Peter · Neumann, Martin

Other Places

Treisbach, Hof

Keywords

Höfe, landgräfliche · Landsiedelrecht · Hofschneider · Lehen, Heimfall von · Instandhaltungsverpflichtungen · Korn · Hafer · Abgaben · Gänse · Hühner · Zinsbußen · Zahltermine · Verkäufe

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6269 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6269> (Stand: 07.05.2026)