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Regesta of the Landgraves of Hesse
1494 November 11
Diether Breder von Hohenstein quittiert über 2 Mark Lehensgeld
Regest-Nr. 5719
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 32/26 (Provenienz: Boppard, Zollschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Regesta: Demandt, Schriftgut 3, S. 317 Nr. 2684. - Regestum
- Diether Breder von Hohenstein, dem jährlich zu Martini 2 Mark von Landgraf Wilhelm [III.] dem Jüngeren fällig sind, die seine Eltern und er bereits von Graf Philipp von Katzenelnbogen zu Lehen gehabt haben, quittiert dem Wartspfennig Matthias zu Boppard über diesen Betrag.
Siegel des Ausstellers.
Uff sant Mertins dag 1494. - References
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Other Persons
Breder von Hohenstein, Dieter [II.] · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Hohenfels, Matthias von
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Other Places
Boppard, Wartspfennige · Katzenelnbogen, Grafen · Boppard, Zollschreiber · Boppard, Zoll
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Keywords
Zahltermine · Lehensgelder · Grafen · Erben · Lehen, erbliche · Wartpfennige · Quittungen · Zollschreiber
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Schriftgut 3
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5719 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/5719> (Stand: 02.06.2026)

