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Regesta of the Landgraves of Hesse

1507 Juni 18

Wilhelm II. verspricht den Bürgen gegenüber Goslar Schadloshaltung

Regest-Nr. 5069

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 225, Bl. 201.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 621 Nr. 1627.
Regestum
[Kassel]. - Landgraf Wilhelm II. verspricht Konrad von Mansbach, Ritter, Amtmann zu Vacha, und dem Kammermeister Rudolf von Waiblingen und Bürgermeister, Rat der Stadt Kassel, die sich gegenüber der Stadt Goslar für 2000 fl. verbürgt haben, die der Landgraf Juni 24 des kommenden Jahres zurückzahlen will, wegen des von ihnen gelobten Einlagers bei Zahlungsverzug Schadloshaltung.
Siegel des Ausstellers.
Kassel fritags nach Veiti 1507.
Anschließend die Bemerkung, daß der Schadlosbrief für die Stadt Kassel noch durch die Bestimmung erweitert worden ist, daß sie sich gegebenenfalls an den landgräflichen Erbzinsen schadlos halten kann.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Mansbach, Konrad von · Waiblingen, Rudolf von

Other Places

Vacha, Amtmänner · Kassel, Bürgermeister · Kassel · Goslar

Keywords

Ritter · Amtmänner · Bürgen · Bürgschaften · Schadlosbriefe · Bürgermeister · Räte · Einlager

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 5069 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/5069> (Stand: 06.07.2026)