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Regesta of the Landgraves of Hesse
1501 Mai 26
Wilhelm II. bestätigt das Testament Hans von Dörnbergs
Regest-Nr. 4821
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 52, Bl. 61v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 568, Nr. 1454. - Regestum
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß sein +Vetter Landgraf Wilhelm [III.] eingewilligt hat, daß der Rat (unser raith) Hans von Dörnberg d.Ä. ein Testament machen kann, das zu bestätigen er sich verschrieben hat. Dieses Testament ist datiert von 1492 August 3 (uff fritag nach sant Peters tag ad vincula) und vom Landgrafen eigenhändig unterschrieben. Hans von Dörnberg hat nunmehr auch ihn (Landgraf Wilhelm II.) um eine solche Bestätigung gebeten und zwar nicht nur für dieses Testament, sondern auch für alle anderen, die er danach noch errichten würde. Der Landgraf bestätigt demgemäß das vorliegende Testament, die weiteren testamentarischen Verfügungen aber nur für den Fall, daß sie nicht wider Gottes oder das gemeine Recht abgefaßt worden sind.
Siegel des Ausstellers.
Marburg am mitwochen in der Pfinxtwochen a. d. 1501. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dörnberg, Hans d.Ä. von
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Other Places
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Keywords
Landgrafenitinerar · Vettern · Verwandte · Testamente · Testamente, Bestätigung von · Räte · Unterschriften, eigenhändige · Verfügungen, testamentarische · Rechte, gemeine · Erbrechte
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4821 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4821> (Stand: 09.05.2026)

