Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

1500 März 1

Wilhelm II. bestätigt die Burgfriedensurkunde Butzbachs

Regest-Nr. 4794

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 25, Bl. 44v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 560, Nr. 1427.
Regestum
[Butzbach. -] Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß ihm nach dem Tode seines Vetters Landgraf Wilhelm III. dessen Teil an Burg und Stadt Butzbach als nächstem Erben zugefallen ist und er nunmehr eidlich gelobt hat, die Burgfriedensurkunde über Burg und Stadt Butzbach in allen Artikeln unverbrüchlich zu halten und ohne Übereinstimmung mit seinen Butzbacher Ganerben nichts dagegen zu unternehmen.
Siegel des Ausstellers.
Butzbach 1500 am sontag Estomihi.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Other Places

Butzbach, Burg · Butzbach, Ganerben · Butzbach

Keywords

Landgrafenitinerar · Burgen · Erben, nächste · Ganerben · Burgfrieden · Burgfriedensverträge · Städte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4794 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4794> (Stand: 04.05.2026)