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Regesta of the Landgraves of Hesse

1485 Juni 8

Gerhard von Schelt wird landgräflicher Landknecht

Regest-Nr. 4661

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 11, Nr. 111, Bl. 276.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 521, Nr. 1305.
Regestum
[Kassel. -] Landgraf Wilhelm [I.] der Ältere nimmt Gerhard von Schelt zum Landknecht an und überträgt ihm das Landknechtsamt vor der Neustadt des Gerichtes Kassel, das er getreulich bereiten, besorgen und hegen soll. Er ist verpflichtet, die Gerichtsinsassen bei ihren alten Rechten bleiben zu lassen und sie nicht darüber hinaus zu bedrängen. Er muß sich reisig und rüstig halten, wie es von einem Landknecht dieses Amtes verlangt wird. Der Landgraf verpflichtet sich, ihm dieses Amt zu belassen, solange er es hegen kann und es nicht anderweitig verwirkt.
Siegel des Ausstellers.
Kassel uff mitwochen naich Bonifacii 1485.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Schelt, Gerhard von, Landknecht

Other Places

Kassel · Kassel, Neustadt · Kassel, Gerichte

Keywords

Landknechte · Landknechtsämter · Gerichte · Gerichtsinsassen · Rechte, alte · Ämter · Amtspflichten

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4661 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4661> (Stand: 14.05.2026)