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Regesta of the Landgraves of Hesse
1502 Juni 11
Wilhelm II. verspricht der Stadt Hofgeismar, Abmachungen mit Mainz einzuhalten
Regest-Nr. 3266
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 9, Nr. 8/, Bl. 27v-28. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 406 Nr. 1051. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [II.] versichert der Stadt Hofgeismar, nachdem sie auf Anweisung Erzbischof Bertholds und des Mainzer Kapitels die Urkunde seines Vergleiches mit diesen von 1502 März 9, in der die Pfandsumme auf die Schlösser und Städte Schöneberg, Hofgeismar und Gieselwerder auf 14000 fl. festgesetzt worden ist, mitbesiegelt hat, diese Verschreibung, soweit sie die Stadt betrifft, in allen Punkten zu hatten.
Siegel des Ausstellers zu dem der Stadt.
Am freitag nach Bonifacii 1502. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Mainz, Erzbischöfe, Berthold von Henneberg
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Other Places
Hofgeismar, Stadt · Mainz, Kapitel · Schoneberg, Burg · Schöneberg, Stadt · Hofgeismar, Burg · Gieselwerder, Burg · Gieselwerder, Stadt
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Keywords
Städte · Erzbischöfe · Kapitel · Urkunden · Vergleiche · Pfänder · Pfandsummen · Verschreibungen · Burgen · Schlösser
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3266 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3266> (Stand: 02.06.2026)

