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Regesta of the Landgraves of Hesse
1291 März 11
Heinrich I. überlässt den Nachlaß erbenloser Bürger der Stadt Frankenberg
Regest-Nr. 326
- Tradition
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Copies: Abschrift 17. [Jahrhundert]: Staatsarchiv Marburg, Depositum der Stadt Frankenberg, Exerzitienbuch 153. Regesta: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 112 Nr. 304. Bibliography: Estor, Origines iuris publici hassiaca, S. 380; Diemar, Chroniken Wigand Gerstenberg, S. 420. - Regestum
- Landgraf Heinrich verspricht mit Einwilligung seiner Gemahlin Mechthild den Bürgern und Einwohnern in Frankenberg, sich nicht hineinmischen zu wollen, wenn jemand von ihnen ohne Hinterlassung von Leibeserben gestorben ist; der Nachlaß des Toten soll in diesem Fall an seine Erben fallen, wo in Hessen (in nostris communionibus) sie auch wohnen.
Siegler: Landgraf Heinrich.
Datum: a. 1291 in dominica Invocavit. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Heinrich I. · Hessen, Landgrafen, Mechthild, Frau Heinrichs I., geb. Gräfin von Kleve
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Other Places
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Keywords
Ehefrauen · Bürger · Erben · Leibeserben, fehlende · Nachlässe
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 326 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/326> (Stand: 06.05.2026)

