Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

(1414 April, Ende)

Kassel wird zu Geldzahlungen verpflichtet

Regest-Nr. 2826

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 285, Bl. 72.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 255 Nr. 659.
Regestum
Notiz, daß man in gleicher Form (wie Immenhausen und Zierenberg) auch Kassel (zur Zahlung von 50 Mark an Abt Werner von Hasungen und Ritter Friedrich von Hertingshausen) verpflichtet, ihnen jedoch für die Schadloshaltung kein Pfand gesetzt hat.
References

Other Persons

Hasungen, Äbte, Werner [II.] · Hertingshausen, Friedrich [IV.] von

Other Places

Immenhausen · Zierenberg · Kassel

Keywords

Schulden · Ritter · Äbte · Pfänder · Bürgschaften

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 2826 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2826> (Stand: 07.05.2026)