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Regesta of the Landgraves of Hesse
(1414 April, Ende)
Kassel wird zu Geldzahlungen verpflichtet
Regest-Nr. 2826
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 285, Bl. 72. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 255 Nr. 659. - Regestum
- Notiz, daß man in gleicher Form (wie Immenhausen und Zierenberg) auch Kassel (zur Zahlung von 50 Mark an Abt Werner von Hasungen und Ritter Friedrich von Hertingshausen) verpflichtet, ihnen jedoch für die Schadloshaltung kein Pfand gesetzt hat.
- References
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Other Persons
Hasungen, Äbte, Werner [II.] · Hertingshausen, Friedrich [IV.] von
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Other Places
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Keywords
Schulden · Ritter · Äbte · Pfänder · Bürgschaften
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2826 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2826> (Stand: 07.05.2026)

